Flatrate für Meditation & Yoga
Musik-Flatrate für Meditation & Yoga

Die Flatrate für Meditation & Yoga
Unterrichten Sie Yoga oder Meditation?
Dann nutzen Sie unsere Flatrate mit einem unbegrenzten Zugriff auf unseren gemafreien Musikkatalog!
Vertonen Sie ihre multimedialen Projekte, wie z.B. Unterrichtsvideos, Podcasts, Live-Streamings, geführte Meditationen oder Werbefilme mit
hochwertiger Musik aus unserem stetig wachsenden Musik-Repertoire.
Präsentieren Sie ihre Videos überall im Internet und auf öffentlichen Veranstaltungen.
Nutzen Sie gemafreie Musik zur Beschallung ihrer Kurse, Messeauftritte oder anderen Veranstaltungen.
Vertonen Sie Online-Videos und monetarisieren diese über YouTube oder erstellen Sie geführte Meditationen mit ruhiger Hintergrundmusik
und verkaufen diese auf Datenträgern oder als Download-Produkt.
Profitieren Sie von einer umfassenden Musiknutzung, rechtssicheren Lizenzen, günstigen Preisen und einer komfortablen Musikrecherche!
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Unbegrenzte Musiknutzung | Preiswert | Einfache Anwendung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ihr persönliches Angebot
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Häufig gestellte Fragen
Darf ich beliebig viele Musiktitel verwenden?
Ja, mit unserer Flatrate dürfen Sie unbegrenzt viele Musiktitel aus unserem Katalog verwenden, um Ihre Projekte zu vertonen oder Veranstaltungen zu Beschallen.
Ist das komplette Musik-Angebot GEMA-frei?
Ja, alle Musiktitel aus unserem Repertoire sind GEMA-frei. Sie erhalten für jeden lizenzierten Musiktitel ein Lizenz- und GEMA-Freistellungsdokument, das Ihnen die GEMA-Freiheit schriftlich bestätigt.
Gelten die Lizenzen auch nach Kündigung der Flatrate?
Ja, alle Lizenzen, die innerhalb der Vertragslaufzeit vergeben wurden, bleiben auch über die Kündigung hinaus bestehen.
Für welche Projekte darf ich die Musik verwenden?
Sie dürfen die Musik für jegliche Projekte verwenden, die mit Ihrer Tätigkeit als Yoga- oder Meditations-Lehrender in Verbindung stehen.
Darunter fällt unter anderem die Erstellung von Videos zur Bewerbung Ihrer Lehrtätigkeit, die Vertonung von Unterrichtsvideos, die Beschallung Ihrer Kurse
oder die Vertonung von Lehrmaterial mit eigenem Produktionsanteil, welches auch verkauft werden darf.
Die Musik darf ausdrücklich nicht ohne eigenen Produktionsanteil, wie z.B. das Ergänzen um Bildmaterial oder Sprachanteilen,
weitergegeben oder verkauft werden - auch nicht in Form einer Musik-Collage.
Der Verkauf oder die Weitergabe von reinen Musik-CDs oder Musikdownloads ist ausdrücklich untersagt.
Darf ich die Musik auch zur Bewerbung meiner Lehrtätigkeit nutzen?
Ja, sie dürfen die Musik für Eigenwerbung wie z.B. Imagefilme oder Onlinewerbung für Ihre Lehrtätigkeit einsetzen.
Dürfen die Musiktitel durch mich bearbeitet werden?
Ja, Sie erhalten ein einfaches Bearbeitungsrecht, welches unter anderem das Schneiden, Loopen, Verlängern und Kombinieren mit andern Audiodateien, wie z.B. Sprachaufnahmen, enthält.
Können Sie meine Sprachaufnahmen für mich mit Musik unterlegen?
Ja, wir können ihre Sprachaufnahmen mit Musik für Sie unterlegen. Dieser Service ist nicht in der Flatrate inbegriffen, wir machen Ihnen aber gerne ein Angebot. Nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Wie finde ich die passende Musik für meine Projekte?
In unserem Musikkatalog finden Sie Musik unterteilt nach Themen (z.B. Wissenschaft, Redaktionell oder Jugend), Genres (z.B. Klassik, Elektro oder Pop) und Stimmungen (z.B. ruhig, heroisch oder freundlich). Für speziellere Suchanfragen steht Ihnen die Detailsuche mit einer Vielzahl weitergehender Suchfilter, wie z.B. Tempo, Instrumentierung oder Tonart zur Verfügung.