Lizenzbestimmungen
Lizenzierung von Sounds aus dem Soundpool
Wie Sie die Sounds verwenden dürfen
Nach der Lizenzierung eines Sounds aus dem Soundpool dürfen Sie diesen non-exklusiv, kommerziell, zeitlich und räumlich uneingeschränkt zur Herstellung von medialen Endprodukten einsetzen, wobei ein Endprodukt aus einer Kombination des Sounds mit anderen Elementen bestehen muss. Beispiele: TV-Spots, Mobile Apps oder Podcasts. Sie dürfen den Sound in beliebig vielen Projekten einsetzen.
Sie dürfen den Sound bearbeiten (z.B. Loopen, Schneiden, Time-Stretching oder Effektanwendung) und mit anderen Elementen kombinieren.
Sie dürfen den Sound innerhalb von Produktionen verwenden, die Sie für sich selbst erstellen oder für einen Ihrer Kunden. Wenn Sie den Sound innerhalb einer Produktion für einen Kunden verwenden, dann weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass er den Sound ausschließlich innerhalb des Endproduktes verwenden darf.
Was nicht erlaubt ist
Die Sounds dürfen als solche nicht weiterverkauft werden - auch nicht, wenn diese leicht abgeändert wurden (z.B. durch Hinzufügen eines Effektes). Auch der Weiterverkauf der Sounds in Soundbundles oder Templates ist untersagt.
Die Sounds dürfen nur im Rahmen legaler Projekte eingesetzt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, kann die Lizenz entzogen werden.
Instrumente
Gemafreie Geräusche, Voices, Audio Branding und Musikelemente.